Mit dem folgenden Button gelangen Sie zur Bewerbungsblattform "Baupilot", bei der Sie Informationen für kirchliche Grundstücke im Baugebiet "Vellmar-Nord" erhalten:
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat am 26.02.2024 beschlossen, im Baugebiet „Vellmar-Nord“ neben dem „Passivhaus-Standard“ auch den Gebäudestandard „Effizienzhaus 40“ zuzulassen. Auch der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Vellmar trägt die Öffnung des Gebäudestandards „Effizienzhaus 40“ mit.
Die überarbeiteten Muster-Verträge werden im Laufe der 12. Kalenderwoche 2024 auf der Online-Plattform von Baupilot (https://www.baupilot.com/vellmar) bereitgestellt. Der Gebäudestandard „Effizienzhaus 40“ wurde als weitere Nachweismöglichkeit für den Plus-Energie-Standard aufgenommen.
Die Verpflichtung auf dem jeweiligen Baugrundstück pro Jahr mehr Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen, als für Wärme, Elektrizität und Mobilität rechnerisch benötigt wird, bleibt weiterhin unverändert bestehen.
Ab dem 25.3.2024 können auf der Seite "Baupliot" (siehe Button oben) erneut Bewerbungen bei der Kirchengemeinde eingereicht werden.
Die Ev. Kirchengemeinde Vellmar stellt im Baugebiet "Vellmar-Nord" insgesamt 20 Grundstücke im Rahmen eines Erbbaurechts zur Verfügung. Das Erbbaurecht wird über eine Dauer von 99 Jahren bestellt. Der jährliche Erbbauzins beträgt 4 % bezogen auf einen Grundstückswert von 210,00 €/m².
Außerdem gewährt die Kirchengemeinde folgende Ermäßigung:
Bei Erbbaurechten, bei denen alle Erbbauberechtigten evangelisch sind, wird der Erbbauzins schuldrechtlich um 25% reduziert. Wenn mindestens ein Erbbauberechtigter (von mehreren) evangelisch ist, beträgt die schuldrechtliche Reduzierung 10 % des Erbbauzinses.
Die erste Bewerbungsrunde ist bereits abgeschlossen. Aktuell sind noch die folgenden Grundstücke zu vergeben:
253, 254, 259, 260, 261, 262, 328, 329, 330, 331, 334, 335, 336, 337, 338
Grundsätzlich hat jede und jeder die Chance ein Erbbaugrundstück zugeteilt zu bekommen.
Falls sich jedoch mehr als 20 Interessentinnen und Interessenten bewerben, greifen die folgenden vom Kirchenvorstand beschlossenen Kriterien:
1.) Die Konfession von mind. einem Erbbauberechtigten ist evangelisch
2.) Es lebt mind. 1 Kind unter 18 Jahren im Haushalt
Grund für diese beiden Kriterien ist die Willenserklärung des Kirchenvorstandes, dass die Kirchengemeinde evangelische Familien fördern möchte, damit diese in Vellmar ein neues Zuhause finden können. Hierzu eignen sich Erbbaugrundstücke umso mehr, da der Zins der Erbbaupacht verglichen mit dem aktuellen Kreditzins der Banken für jene attraktiv ist, die ein geringeres Eigenkapital vorweisen können.
Die Informationen zu den kirchlichen Grundstücken (Muster-Erbbaurechtsvertrag, Muster-Städtebaulichen
Vertrag, etc.) werden auf der Plattform Baupilot bereitgehalten.
Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Vellmar zu baurechtlichen Fragen ist:
Bauamt
Herr Peter Pilatzki
Tel.: 0561 / 82 92 - 3001
E-Mail: bauamt@vellmar.de
Ihr Ansprechpartner bei der Kirchengemeinde zu Erbpachtfragen ist:
Grundstücks- und Liegenschaftswesen
Dieter Becker
Tel: 0561 / 10991 - 19
E-Mail: dieter.becker@ekkw.de
Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!
Herzliche Grüße
Ihr Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Vellmar